Doktoratsstudium


3.1 Allgemeine

Aufbau und Inhalt: Curriculum

Sprachkenntnisse: Um an der Universität Wien zum ordentlichen Studium zugelassen zu werden, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. In speziellen Fällen kann davon abgesehen werden (bitte um Rücksprache mit dem/der Betreuer/in). Die Dissertation kann in jedem Fall in einer Fremdsprache geschrieben werden.

Abschluss: Dr. phil.

Dauer der Mindeststudienzeit: 6 Semester


3.2 Voraussetzungen

Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master-/Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule. Informationen, welche Studien jedenfalls in Frage kommen, finden Sie im Curriculum. Bei allen anderen Studien müssen die Facheinschlägigkeit und die Gleichwertigkeit nach dem Antrag auf Zulassung überprüft werden. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen im Ausmaß von maximal 60 ECTS erfolgen, die während des Studiums abzulegen sind.


3.3 Zulassung

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens hängt davon ab, ob Sie Ihr Studium an der Universität Wien oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben.

Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist ganzjährig möglich. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor einem Antrag auf Zulassung mit dem/der potentiellen Betreuer/in in Verbindung setzen. Die betreuende Person muss eine Bereitschaftserklärung zur Betreuung unterfertigen.

Wie beantrage ich die Zulassung?

Folgende Schritte müssen Sie durchführen:

  1. Registrierung und Hochladen der nötigen Dokumente in u:space
  2. Zulassung zum Studium
  3. Bezahlung des Studien-/ÖH-Beitrages


3.3.1 Ad: 1 Registrierung und Hochladen der nötigen Dokumente in u:space

Sie registrieren sich in u:space und aktivieren Ihren u:account, den Sie in Ihrem weiteren Studium benötigen. Das Referat Studienzulassung kommuniziert im Laufe des Zulassungsverfahrens mit Ihnen ausschließlich über die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angeben.

Halten Sie folgende Dokumente zum Upload bereit (als pdf):

Wenn Sie einen gleichwertigen Abschluss einer anderen anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung haben, reichen Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente ein:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis
  • ein Passfoto (muss EU-tauglich sein)
  • Ihre Bachelor- und Masterabschlussurkunde und Ihre Notentranscripts mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
  • eine Übersetzung oben genannter Dokumente durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung erst nach der Beglaubigung angefertigt werden darf, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

Die Überprüfung des Antrages nimmt mehrere Wochen in Anspruch und die Universität Wien kann aus organisatorischen Gründen keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung Ihrer Unterlagen geben!
Wir empfehlen daher:

  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
  • Achten Sie auf die gute Lesbarkeit und Qualität der hochgeladenen Dokumente.
  • Laden Sie die pdf-Dateien in u:space in den richtigen Feldern hoch (z. B. Reifezeugnis im Original + Beglaubigung + Übersetzung im Feld "Reifezeugnis", besondere Universitätsreife im Original + Übersetzung bei "besondere Universitätsreife", etc.).
  • Achtung: Spät gestellte Anträge oder mangelhafte/fehlende Dokumente führen dazu, dass die Zulassung im beantragten Semester nicht möglich ist.

Wenn das Referat Studienzulassung Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie per E-Mail den Bescheid. Ist dieser positiv, können Sie zugelassen werden.


3.3.2 Ad 2: Zulassung zum Studium

Die Zulassung kann entweder

  • ohne weitere Auflagen erfolgen,
  • mit der Auflage von zusätzlichen Prüfungen aus dem Bachelor- und Masterstudium, die Sie während des Doktorats-/Phd-Studiums absolvieren müssen (bis max. 60 ECTS möglich) erfolgen oder
  • abgelehnt werden.

Achtung: Wenn Ihnen Deutsch im Zulassungsbescheid vorgeschrieben wird, müssen Sie das Zulassungsverfahren bis 5. September im Wintersemester bzw. 5. Februar im Sommersemester absolviert haben, da das der jeweils letzte Tag für die Anmeldung zum Deutschkurs ist! Bedenken Sie die Bearbeitungsdauer und stellen Sie den Antrag auf Zulassung frühzeitig.


3.3.3 Ad 3: Bezahlung des Studien-/ ÖH-Beitrages

Der Beitrag kann

  • per eps Online-Überweisung über u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag
  • per Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) über u:space > Finanzielles > Studien/ÖH-Beitrag
  • per Online-Banking; die Daten hierfür finden Sie in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag
  • mit einem leeren Zahlschein, den Sie in der Bank erhalten; die erforderlichen Daten und das Muster, wie der Zahlschein auszufüllen ist, finden Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente > Zahlungsaufforderung

eingezahlt werden.

Sobald der Ihnen vorgeschriebene Studien-/ÖH-Beitrag als bezahlt gemeldet ist, sind Sie zum Studium zugelassen.


3.4 Was kommt nach der Zulassung?

Wenn der Saldo in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag auf Null steht, ist der Beitrag als bezahlt gemeldet. Wenn Sie per Onlinebanking oder mit Zahlschein einzahlen, dauert das bis zu sieben Tage.

Sie können dann in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen ausdrucken (also Studienblatt oder Studienbestätigung). Ihren Studierendenausweis (u:card) können Sie in u:space unter Persönliches > Meine u:card beantragen. Die u:card ist gleichzeitig auch Ihr Bibliotheksausweis. Die u:card wird per Post an die angegebene Zustelladresse geschickt (nur EU/EWR/Schweiz). Zu beachten ist, dass Druck und Versand bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen können.

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich innerhalb der Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen anmelden.

Hilfreiche Links: